Hausordnung

Im DGH herrscht in allen Bereichen absolutes Rauchverbot. -Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind einzuhalten.

Das Dorfgemeinschaftshaus liegt in der Ortsmitte mit Wohnhäusern in direkter Nachbarschaft. Daher sind die gesetzlichen Lärmschutzbedingungen strikt einzuhalten. Zur Vermeidung von Störungen der Nachtruhe sind Musikanlagen so zu regulieren, dass die Anlieger nicht belästigt werden. Jegliche Lärmbelästigung nach 22.00 Uhr hat zu unterbleiben.

Die Nutzung des Gartens und der Außenbereicheist nach 22 Uhr grundsätzlich untersagt.

Fenster und besonders die Fluchttüren sind aus Lärmschutzgründen stets geschlossen zu halten. Das Haus hat eine leistungsstarke Lüftungsanlage.

Den Weisungen des Gastronomen und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Dorfgemeinschaftsvereins ist Folge zu leisten.

Der Hofbereich des Querbaus gehört nicht zum DGH und darf daher weder genutzt noch begangen werden.

Die gekennzeichneten Flucht-und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten.

Im Dorfgemeinschaftshaus dürfen nur die vorhandenen Stühle und Tische verwendet werden. Tische und Stühle dürfen nicht nach draußen gestellt werden.

Das Anbringen von Dekorationsmaterial mit Klebestreifen, Nägeln, Krampen etc. ist verboten. Leicht entzündliches Dekorationsmaterial, Wunderkerzen, Feuerwerk, Nebelmaschinen etc. dürfen nicht verwendet werden.

Der Nutzer/Mieter ist dafür verantwortlich, dass Unbefugte die angemieteten Räume nicht betreten.

Bei Beschädigungen gleich welcher Art im Innen-und Außenbereich ist der Nutzer verpflichtet, diese spätestens bei Schlüsselrückgabe zu melden und die Kosten für eine Instandsetzung/Neubeschaffung zu übernehmen. Die Kaution wird bis zur Schadensabwicklung einbehalten.

Nach dem Ende der Veranstaltung sind

  • die Beleuchtung und alle anderen elektrischen Verbraucher auszuschalten,
  • die Thermostatventile der Heizkörper auf Stellung 2 zustellen sowie
  • Fenster und Türen zu schließen.

Bei Rückgabe der Räume (spätestens am nächsten Tag um 12.00 Uhr bzw. gemäß evtl. der abweichendenVereinbarung) sind

  • diese grundsätzlich besenrein und leer zu übergeben,
  • Tische, Stühle und sonstige Gegenstände in sauberem Zustand in die entsprechen Lagerräume zurück zu bringen,
  • die Außenflächen so zu übergeben, wie sie übernommen wurden und
  • Abfälle getrennt in den entsprechenden Behälternzu entsorgen.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei Anmietung des Saals die dafür maximal zugelassene Personenzahl von 199 Personen nicht überschritten wird.

Eine Untervermietung ist nicht zulässig.

Vorstand des Dorfgemeinschaftsvereins Bredenbeck e.V.

Stand 06.10.202

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